AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Clean Plus, Inhaber Jassim Grim, Homburger Straße 2, 66424 Homburg-Schwarzenacker (nachfolgend „Clean Plus“) für Leistungen der Fahrzeugaufbereitung und -pflege.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über Reinigungs-, Pflege- und Aufbereitungsleistungen an Fahrzeugen zwischen Clean Plus und seinen Kunden, sowohl Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch Unternehmern (§ 14 BGB).

(2) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Clean Plus ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen und Preise auf der Website ist kein verbindliches Angebot. Eine Anfrage über das Formular, per Telefon, E-Mail oder WhatsApp ist ebenfalls noch kein Auftrag.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn Clean Plus nach Begutachtung des Fahrzeugs einen Preis nennt und der Kunde den Auftrag mündlich, schriftlich oder in Textform erteilt, spätestens mit Übergabe des Fahrzeugs zur Bearbeitung.

§ 3 Preise

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die auf der Website genannten Preise sind Ab-Preise für Fahrzeuge in durchschnittlichem Zustand.

(2) Stellt sich während der Arbeiten ein erheblicher Mehraufwand heraus, der bei der Begutachtung nicht erkennbar war (z. B. starke Verschmutzung, Tierhaare, Schimmel, Harz, Teer, Lackschäden), informiert Clean Plus den Kunden vor Ausführung der Zusatzarbeiten. Diese werden nur nach Zustimmung des Kunden ausgeführt und berechnet.

§ 4 Termine, Absage und Nichterscheinen

(1) Vereinbarte Termine sind für beide Seiten verbindlich. Der Kunde kann einen Termin bis 24 Stunden vorher kostenfrei absagen oder verschieben.

(2) Bei späterer Absage oder Nichterscheinen kann Clean Plus eine Ausfallpauschale von 25 % des vereinbarten Preises, höchstens 100 €, verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

(3) Bei mehrtägigen Leistungen (z. B. Keramikversiegelung) kann eine Anzahlung vereinbart werden.

§ 5 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde übergibt das Fahrzeug frei von Wertsachen, Bargeld, Dokumenten und persönlichen Gegenständen. Für im Fahrzeug belassene Gegenstände übernimmt Clean Plus keine Haftung, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Der Kunde weist vor Auftragsbeginn auf ihm bekannte Vorschäden, Nachlackierungen, Folierungen, Smart-Repair-Stellen, lose Anbauteile und technische Besonderheiten hin.

§ 6 Vorschäden und Grenzen der Aufbereitung

(1) Bei der Übergabe werden sichtbare Vorschäden gemeinsam festgehalten, auf Wunsch mit Fotos.

(2) Eine Lackpolitur trägt Klarlack in geringem Umfang ab. Tiefe Kratzer, Steinschläge, Lackschäden durch Witterung oder Vogelkot sowie Verfärbungen von Kunststoffen und Polstern lassen sich nicht in jedem Fall vollständig entfernen. Ein bestimmtes Ergebnis wird nur geschuldet, wenn es ausdrücklich vereinbart wurde.

(3) Clean Plus haftet nicht für Schäden, die auf bereits vorhandene, nicht erkennbare Mängel zurückzuführen sind, etwa unzureichend haftenden Lack, minderwertige Nachlackierungen, mürbe Dichtungen oder bereits gelöste Folien und Embleme.

§ 7 Abnahme und Abholung

(1) Der Kunde prüft das Fahrzeug bei der Abholung. Offensichtliche Mängel sind möglichst sofort, spätestens innerhalb von 3 Werktagen anzuzeigen, damit Clean Plus nachbessern kann. Gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

(2) Holt der Kunde das Fahrzeug nicht innerhalb von 2 Werktagen nach Fertigmeldung ab, kann Clean Plus ein angemessenes Standgeld von 10 € pro Tag berechnen.

§ 8 Zahlung und Zurückbehaltungsrecht

(1) Der Rechnungsbetrag ist bei Abholung des Fahrzeugs ohne Abzug fällig, bar oder per Kartenzahlung, soweit nicht anders vereinbart.

(2) Clean Plus steht wegen seiner Forderungen aus dem Auftrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie das gesetzliche Werkunternehmerpfandrecht (§ 647 BGB) an dem Fahrzeug zu.

§ 9 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Clean Plus ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Die Haltbarkeitsangaben zu Wachs, Versiegelung und Keramik sind Herstellerangaben und setzen eine sachgerechte Pflege voraus (keine Bürstenwaschanlagen, keine aggressiven Reiniger).

§ 10 Haftung

(1) Clean Plus haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Clean Plus nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für das Fahrzeug während der Verwahrung in unseren Räumen besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung.

§ 11 Verbraucherstreitbeilegung

Clean Plus ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates entgegenstehen, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, ist Gerichtsstand Homburg.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Oktober 2026